Mietbedingungen
Professionelle Gerätevermietung für private Heimwerker!
Professionelle Gerätevermietung für private Heimwerker!
ALLGEMEINES
Der Mieter hat dem Vermieter gegenüber sowohl hinsichtlich seiner gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse wie auch hinsichtlich faktischer Umstände über das gegenständliche Geschäft uneingeschränkt, wahre Angaben zu machen. Unrichtige Angaben durch den Mieter berechtigen den Vermieter in jedem Vertragsstadium vom Vertrag zurückzutreten, sowie darüber hinaus das positive Vertragsinteresse als Schadenersatz zu verlangen. Sollte sich herausstellen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters so wesentlich von den Feststellungen in den dem Mieter zur Verfügung stehenden Unterlagen abweichen, dass der Vermieter bei Kenntnis der wahren Umstände den Mietvertrag nicht abgeschlossen hätte, gilt dasselbe. Der Mieter bestätigt, dass dieser die erforderlichen Ausbildungen, Schulungen und Fachkenntnisse zur Bedienung bzw. für den Betrieb der Maschine aufweist. Veränderungen am Mietgegenstand samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschließlich Eigentum des Vermieters. Insbesondere sind Unter
MIETDAUER
Die Mietdauer wird ab dem Tag berechnet, an dem das zu vermietende Gerät vom Vermieter versandt oder nach entsprechender Vereinbarung zur Abholung durch den Mieter bereitsteht. Die Mietdauer ist fix und auf der ersten Seite angegeben. Jedoch ist der Mieter für den Fall der verspäteten Geräterückstellung bis zu deren Nachholung zur Weiterzahlung des Bestandzinses und zum Einsatz allenfalls darüberhinausgehender Kosten und Schäden verpflichtet.
MIETBERECHNUNG
Die angegebenen Mietpreise entsprechen einer Gerätenutzung im Einschichtbetrieb 8 Std., 5 Tage pro Woche. Wenn der Mieter beabsichtigt, das Mietgerät mehr als eine Schicht einzusetzen, ist er verpflichtet, unverzüglich den Vermieter hiervon in Kenntnis zu setzen.
BETRIEBS-, INSTANDHALTUNGS-UND REPARATURKOSTEN
Der Vermieter verpflichtet sich, technisch einwandfreie Maschinen betriebsfertig und vollgetankt zur Verfügung zu stellen, die auch den Verkehrs- und Unfallschutzvorschriften entsprechen. Der Mieter verpflichtet sich, die Maschinen sorgfältig zu bedienen und sie in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter gibt die Maschinen mit vollem Tank zurück. Der Mieter trägt während der Mietdauer die Kosten für die Betriebsstoffe sowie für die tägliche Wartung und Reinigung. Sobald ein Teil der Ausrüstung eine Instandsetzung erforderlich macht, muss dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Vertretern des Vermieters während der normalen Arbeitszeit des Vermieters, die Geräte zwecks Reparatur-und Wartungsarbeiten zugänglich zu halten. Der Vermieter trägt während der Mietdauer die Reparatur und Wartungskosten, die bei sachgemäßer Verwendung der Geräte entstehen. Der Vermieter führt die notwendigen Überprüfungen der Geräte im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes durch, und trägt die Prüfergebnisse in die Prüfbücher ein. Es wird gesondert auf die regelmäßige und sachgerechte Wartung sowie Nutzung der Batterien durch den Mieter hingewiesen. Schäden, Wertminderungen oder mangelhafte Reinigungen an den Geräten die durch Unfall, falschen oder zweckentfremdeten Einsatz, sowie Missachtung der üblichen Sorgfaltspflicht entstanden sind werden vom Mieter dem Vermieter entgolten. Die laufenden Wartungsarbeiten und die laut Betriebshandbuch notwendigen Servicearbeiten sind vom Mieter auf eigenen Kosten durchzuführen. Sollte bei einer Kontrolle vom Vermieter festgestellt werden, dass die Wartungspflicht vom Mieter vernachlässigt wird, ist der Vermieter berechtigt, die Arbeiten selbst durchführen zu lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Folgeschäden, die ihre Ursache in der versäumten Servicepflicht haben, hat der Mieter zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter statt Durchführung von ihm obliegender Reparatur des Mietgegenstandes nach eigener Wahl (und ohne Rechtsanspruch des Mieters) vorübergehend oder für die restliche Mietdauer ein gleichwertiges Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen.
UNTERBRINGUNG UND BETRIEB DER GERÄTE
Eine Nutzung der Geräte an anderen Einsatzorten als im Mietvertrag genannt, ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemietete Ausrüstung sachgemäß und mit der üblichen Sorgfaltspflicht zu behandeln. Des weiteren obliegt es dem Mieter, die Geräte vor Beschädigungen von außen zu schützen und bei Nichtbenutzung an einem geschützten Ort sicher abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte nur von hierfür ausgebildetem Personal (Staplerschein oder / und innerbetriebliche Schulung und Betriebserlaubnis) bedienen zu lassen und nur bis zur Grenze der angegebenen Belastbarkeit (Tragkräfte) einzusetzen. Entsprechend den Anweisungen des Vermieters müssen die gemieteten Geräte einer täglichen Inspektion unterzogen werden. Während der Mietdauer dürfen ohne die vorherige schriftliche Zusage des Vermieters keinerlei Veränderungen am Gerät vorgenommen werden.
SCHÄDEN, VERSICHERUNG
Es obliegt dem Mieter das Gerät am Einsatzort gegen Beschädigungen, Diebstahl oder Vernichtung zu schützen. Auftretende Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Das Risiko des zufälligen Untergangs wird vom Mieter getragen. Beim Untergang des Gerätes wird der Mieter nicht von seinen vertraglichen Pflichten entbunden, insbesondere nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Mietraten. Durch vorsätzliches und fahrlässiges Handeln des Mieters oder seiner Mitarbeiter, insbesondere durch mangelhafte Bedienung und Pflege entstandene Schäden werden vom Vermieter auf Kosten des Mieters beseitigt. Der Gefahrenübergang vom Vermieter zum Mieter erfolgt bei Versendung des Gerätes am Auslieferungsort. Bei Mietende erfolgt der Gefahrenübergang vom Mieter an den Vermieter bei Anlieferung des Gerätes an der vereinbarten Abladestelle. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Gerätes dem Mieter oder einem Dritten entstehen, sowie für Schäden, die durch eine verspätete Übergabe des Gerätes oder aus sonstigen Gründen entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von etwaigen Ansprüchen freizustellen. Wird das Gerät in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so verpflichtet sich der Mieter eine der Miete entsprechende Entschädigung bis zu dem Zeitpunkt an den Vermieter zu leisten, zu dem das gemietete oder ein neues Gerät dem Vermieter für die Vermietung wieder zur Verfügung steht. Die Verwendung von Biodiesel, wenn nicht anders mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, ist strengstens verboten. Schäden, welche durch falsche oder nicht genehmigte Kraftstoffe am Motor oder Einspritzanlage entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Verlust des Mietgegenstandes, ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung oder der Verlust durch sein verschulden oder das seiner Hilfspersonen, durch Verschulden Dritter oder durch unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (wie Unfall, höhere Gewalt, Streik oder Krieg) verursacht worden ist.
VERMIETUNG AN DRITTE USW.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Geräte an Dritte weiterzuvermieten, den Vertrag an Dritte zu übertragen oder zu verpfänden. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte an der Mietsache einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Miete wird mindestens einmal im Monat verrechnet. Die Rechnungen sind nach Erhalt, netto fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet oder das/die Mietgeräte eingezogen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegenüber dem Vermieter ist nur dann möglich, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Die Rechtsgeschäftsgebühr wie auch alle anderen Abgaben und Gebühren aller Art, die während der Laufzeit vorgeschrieben werden, trägt der Mieter.
KÜNDIGUNGSFRIST
Die Miete ist auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen (siehe Mietvertrag). Kündigt der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer den Vertrag wird 50% der verbleibenden Mietgebühr an den Vermieter fällig.
9.1 Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die vermietete Ausrüstung sofort zurückzunehmen, falls
a) der Mieter mit der Bezahlung der in Rechnung gestellten Miete mehr als 10 Tage in Verzug ist.
b) der Mieter es versäumt, auf Anfrage des Vermieters diesen sofort über die Unterbringung oder den Einsatz der gemieteten Geräte zu informieren.
c) der Mieter seine weiteren Pflichten wie unter Punkt 5. genannt verstößt.
d) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters derart verschlechtern, dass eine regelmäßige Zahlung des vereinbarten Mietentgeltes nach Ansicht des Vermieters als gefährdet erscheint.
e) über das Vermögen des Mieters ein Konkurs-oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, fruchtlos gegen dessen Vermögen Exekution geführt wird, der Mieter einen außergerichtlichen Vergleich anstrebt oder gegen ihn ein Verfahren zur Ableistung des Offenbarungseides eingeleitet wird.
f) der Mietvertrag auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben und Auskünfte zustande gekommen ist.
g) der Mieter stirbt.
Die damit verbunden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber in Höhe der Differenz zwischen den noch ausstehenden Mietraten und den anderweitig erzielten Nettoeinnahmen bzw. dem erzielten Nettoveräußerungserlös ersatzpflichtig.
LIEFERUNG
Die Frachtkosten und das Transportrisiko für An-und Rücklieferung der gemieteten Geräte trägt der Mieter.
DATENSCHUTZ
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Daten aufgrund dieses Vertrages verarbeitet werden.
SONSTIGES
Jede Änderung dieses Vertrages sowie mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine ihrem wirtschaftlichen Inhalt entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Rechtsgeschäftsgebühren, sowie alle anderen Abgaben und Gebühren die während der Laufzeit des Vertrages vorgeschrieben werden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet eine Adressenänderung unverzüglich dem Vermieter schriftlich bekanntzugeben. Bis zum Einlangen einer solchen schriftlichen Erklärung gelten alle an die vorhergehende Adresse vom Vermieter vorgenommenen Zustellungen als rechtswirksam vollzogen. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf Rechtsnachfolger über.