CE-Kennzeichnung Gesteinskörnungen
In unserem Kies- und Schottersortiment finden Sie nach EN Richtlinien geprüfte Körnungen wie z.B. Donauschotter und Recyclingmaterial im Schotterwerk Melk und alle Gesteinskörnungen im Steinbruch Luft 2.
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigen wir, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 9. März 2011 Bauproduktenverordnung – CPR) entspricht.
ANKÖ – Liste geeigneter Unternehmer
Die Liste geeigneter Unternehmer des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) ist ein einschlägiges, allgemein zugängliches Verzeichnis einer neutralen Stelle gemäß BVergG 2006 idgF § 70 Abs. 5 und § 231 Abs. 5 in das sich ein Unternehmer eintragen lassen kann, um dadurch den Nachweis der beruflichen Befugnis, der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen, wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen.
Der Unternehmer kann diese Nachweise durch einmalige Eintragung und laufenden Führung in die ANKÖ – Liste geeigneter Unternehmer® – erbringen, wobei der Auftraggeber darauf unmittelbar, d.h. online, zugreifen kann.